{"id":16828,"date":"2023-05-18T11:27:09","date_gmt":"2023-05-18T11:27:09","guid":{"rendered":"https:\/\/scoliadarts.com\/?page_id=16828"},"modified":"2023-05-18T11:27:09","modified_gmt":"2023-05-18T11:27:09","slug":"eula-v1","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/scoliadarts.com\/de\/eula-v1\/","title":{"rendered":"EULA v1"},"content":{"rendered":"<h2>Abschnitt 1 - Anwendungsbereich<\/h2>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen gelten f\u00fcr die zeitlich befristete Nutzung der Softwareprodukte \u201cOnline Game Services and Score Analytics\u201d (im Folgenden als Softwareprodukte bezeichnet) der Scolia Technologies Ltd. (im Folgenden: \u201cSCOLIA\u201d) durch den Lizenznehmer, der eine juristische Person ist.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus gelten die Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung (die aktuellste Version finden Sie unter\u00a0<a href=\"https:\/\/scoliadarts.com\/de\/\">https:\/\/scoliadarts.com<\/a>) auf vorvertragliche Schuldverh\u00e4ltnisse und k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge \u00e4hnlicher Art, die die Nutzung von Softwareprodukten mit derselben Lizenznummer f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum regeln, ohne dass SCOLIA in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen muss.<\/li>\n<li>Es gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Software-Lizenzierungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lizenznehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SCOLIA ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall - beispielsweise auch dann, wenn SCOLIA in Kenntnis der Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lizenznehmers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 2 - Abschluss eines Vertrags<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Angebote von SCOLIA sind unverbindlich und freibleibend.<\/li>\n<li>Mit der Bestellung der Software gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist SCOLIA berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.<\/li>\n<li>Die Annahme des Auftrages erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Mitteilung der Zugangsdaten zum Login an den Lizenznehmer.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 3 - Gegenstand des Vertrages<\/h2>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Umfang, die Art und die Beschaffenheit der Software ist der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. der Rechnung ma\u00dfgebend, sofern die Lieferung ohne vorherige Best\u00e4tigung erfolgt ist. Andere Spezifikationen oder Anforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren oder wenn SCOLIA dies schriftlich best\u00e4tigt hat.<\/li>\n<li>SCOLIA gestattet dem Lizenznehmer hiermit die zeitlich begrenzte Nutzung der in seiner Auftragsbest\u00e4tigung oder Rechnung bezeichneten Software und r\u00e4umt dem Lizenznehmer die erforderlichen Rechte zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung dieser Software gem\u00e4\u00df Ziffer 4 ein.<\/li>\n<li>SCOLIA wird dem Lizenznehmer die Software zur Nutzung \u00fcber einen Server zur Verf\u00fcgung stellen. SCOLIA teilt dem Lizenznehmer die Zugangsdaten f\u00fcr die Anmeldung zum gesch\u00fctzten Bereich mit.<\/li>\n<li>SCOLIA beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Software jederzeit zu verbessern oder zu \u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 4 - Einr\u00e4umung von Rechten<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Software (spezifische Algorithmen und Dateninhalte) ist gesetzlich gesch\u00fctzt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenst\u00e4nden, die SCOLIA dem Lizenznehmer im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchf\u00fchrung \u00fcberl\u00e4sst oder zug\u00e4nglich macht, stehen ausschlie\u00dflich SCOLIA zu, sofern SCOLIA Inhaber dieser Rechte ist.<\/li>\n<li>Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die Software zu nutzen, um die eigenen Daten des Lizenznehmers in seiner eigenen Einrichtung f\u00fcr seine eigenen Zwecke zu verarbeiten. Unter \u2018eigener Einrichtung\u2019 ist die Einrichtung des Lizenznehmers zu verstehen. SCOLIA r\u00e4umt dem K\u00e4ufer die f\u00fcr diese Nutzung erforderliche Befugnis in Form eines nicht ausschlie\u00dflichen, nicht \u00fcbertragbaren und zeitlich auf die Laufzeit des Lizenzvertrages begrenzten Nutzungsrechts ein. Eine dar\u00fcber hinausgehende Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Zustimmung von SCOLIA zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die dem Lizenznehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Zugangsdaten zum Einloggen d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Software zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, \u00f6ffentlich zu kommunizieren oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen.<\/li>\n<li>Die SCOLIA-Hardware umfasst drei Kameras (eine in jedem Arm des Aufbaus), die alle Bilder der Dartscheibe an die Verarbeitungseinheit senden. Die Bilder verlassen die Verarbeitungseinheit nur in den folgenden drei F\u00e4llen:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>\n<ul>\n<li>Bei nicht erfolgreicher Systemkalibrierung k\u00f6nnen die Bilder auf den SCOLIA-Servern zur weiteren Bearbeitung und Fehlerbehebung gespeichert werden.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der Feinabstimmung der Kameraausrichtung k\u00f6nnen die Bilder auch an die Client-Webanwendung gestreamt werden. In diesem Fall werden die Bilder nicht auf den SCOLIA-Servern gespeichert, sondern nur \u00fcber die SCOLIA-Server von der Verarbeitungseinheit an die Client-Webanwendung weitergeleitet.<\/li>\n<li>Zu Zwecken der Fehlersuche kann das SCOLIA-Personal die Bilder auch streamen, um unregelm\u00e4\u00dfiges Verhalten eines Systems festzustellen. Die Bilder werden nur \u00fcber die SCOLIA-Server von der Verarbeitungseinheit an die Client-Webanwendung weitergeleitet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Abschnitt 5 - Lieferung\/Leistung<\/h2>\n<p>Die Lieferung\/Leistung erfolgt am Sitz von SCOLIA, wo auch der Erf\u00fcllungsort ist.<\/p>\n<h2>Abschnitt 6 - Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von SCOLIA, zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/li>\n<li>Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige \u00f6ffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Lizenznehmers. Jede Partei tr\u00e4gt ihre eigenen Bankgeb\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 7 - Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vertrag kommt mit der Auftragsbest\u00e4tigung oder der Kaufrechnung zustande.<\/li>\n<li>Jede K\u00fcndigung muss schriftlich erfolgen.<\/li>\n<li>Alle analytischen Daten des Lizenznehmers werden 30 Tage nach Ablauf der Lizenz gel\u00f6scht.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 8 - M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h2>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Rechte des Lizenznehmers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n<li>Die Software ist f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung geeignet. Sie erf\u00fcllt das Kriterium der Praxistauglichkeit und ist von einer f\u00fcr Software dieser Art \u00fcblichen Qualit\u00e4t. Softwarefehler sind technisch nicht vermeidbar. Eine Funktionsbeeintr\u00e4chtigung des Programms infolge von Hardwarem\u00e4ngeln, Umgebungsbedingungen, Bedienungsfehlern oder \u00e4hnlichen Ursachen ist kein Softwaremangel. Geringf\u00fcgige Qualit\u00e4tsminderungen bleiben unber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Ist die \u00fcberlassene Software mangelhaft, wird SCOLIA den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Der Lizenznehmer wird SCOLIA bei der Analyse und Beseitigung des Mangels unterst\u00fctzen, indem er auftretende Probleme genau beschreibt und SCOLIA umfassend informiert.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Lizenznehmers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 9; weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 9 - Haftung<\/h2>\n<ol>\n<li>SCOLIA haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet SCOLIA nur\n<ul>\n<li><strong>a)<\/strong>\u00a0f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder, wenn Anspr\u00fcche nach der EU-Produkthaftungsrichtlinie (85\/374\/EWG) geltend gemacht werden,<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong>\u00a0f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von SCOLIA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den, d.h. von Sch\u00e4den, die nicht an der Ware selbst, sondern an anderen Sachen entstanden sind, z.B. durch eine m\u00e4ngelbedingte Betriebsst\u00f6rung, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>SCOLIA haftet nicht f\u00fcr anf\u00e4ngliche M\u00e4ngel, es sei denn, die in Absatz (1) genannten Voraussetzungen sind gegeben.<\/li>\n<li>SCOLIA \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Datenverluste auf Seiten des Lizenznehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 10 -Verschwiegenheit<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen vor oder w\u00e4hrend der Vertragsdurchf\u00fchrung zug\u00e4nglich gemachten Informationen (schriftlich, m\u00fcndlich oder in sonstiger Weise, direkt oder indirekt) - insbesondere Informationen technischer, kaufm\u00e4nnischer oder finanzieller Art einschlie\u00dflich aller Unterlagen und Know-how - auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich ferner, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Form zug\u00e4nglich zu machen, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Zugang Dritter zu diesen Informationen zu verhindern, und sie nur denjenigen Arbeitnehmern und\/oder Vertretern oder Auftragnehmern zug\u00e4nglich zu machen, die sich ebenfalls zur Einhaltung der vorgenannten Geheimhaltungspflicht verpflichtet haben, und zwar auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis, sofern die Informationen als \u201c<em>vertraulich<\/em>\u201d oder beschrieben als \u201c<em>vertraulich<\/em>\u201dEs sei denn, die betreffenden Informationen waren vor ihrer Offenlegung allgemein bekannt oder werden nach ihrer Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt, oder die Informationen befanden sich bereits vor ihrer Offenlegung im Besitz der empfangenden Partei oder wurden oder werden rechtm\u00e4\u00dfig von einem Dritten ohne Einschr\u00e4nkung erlangt, oder die offenlegende Partei hat schriftlich auf diese Geheimhaltungsverpflichtung verzichtet.<\/li>\n<li>SCOLIA verarbeitet die f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach erfolgreicher Lieferung der Dienstleistung\/des Produkts kann SCOLIA den Lizenznehmer als Referenzkunden benennen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 11 - Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Die vorliegenden Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen SCOLIA und dem Lizenznehmer unterliegen ungarischem Recht, unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Gesetze.<\/li>\n<li>Ist der Lizenznehmer Kaufmann, ist ausschlie\u00dflicher - und internationaler - Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gesch\u00e4ftssitz von SCOLIA in Szeged, Ungarn.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Abschnitt 12 - Schlussbestimmungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen als unwirksam erweisen, so wird hiervon die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<li>SCOLIA beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Software-Lizenzierungsbedingungen jederzeit zu \u00e4ndern, zu erg\u00e4nzen oder zu modifizieren. Bestimmungen, die nicht von den \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen betroffen sind, bleiben in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zuletzt aktualisiert: Juni 2019<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Section 1 \u2013 Scope These General Software Licensing Conditions apply to the use, for a limited period of time, of \u201cOnline game services and score analytics\u201d software products (in the following as software products) belonging to Scolia Technologies Ltd. (hereinafter: \u201cSCOLIA\u201d) by the Licensee, who is a legal person. 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