Allgemeine Geschäftsbedingungen V1

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf von Hardware und/oder Software der Scolia Technologies Ltd. (im Folgenden: “SCOLIA”) an den Käufer, der eine juristische Person ist.
  2. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung (aktuellste Fassung abrufbar unter https://scoliadarts.com) auf vorvertragliche Schuldverhältnisse und künftige Verträge ähnlicher Art über den Verkauf von Hardware und/oder Software an denselben Käufer, ohne dass SCOLIA in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen muss.
  3. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SCOLIA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall - beispielsweise auch dann, wenn SCOLIA in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

Abschnitt 2 - Abschluss eines Vertrags

  1. Die Angebote von SCOLIA sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch dann, wenn SCOLIA dem Käufer Produktbeschreibungen zur Verfügung gestellt hat.
  2. Mit der Bestellung der Ware gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist SCOLIA berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
  3. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung oder Lieferung an den Besteller.

Abschnitt 3 - Gegenstand des Erwerbs

  1. Für den Umfang, die Art und die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen ist der Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung maßgebend, soweit die Lieferungen/Leistungen ohne vorherige Bestätigung erbracht wurden. Andere Angaben oder Anforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren oder SCOLIA dies schriftlich bestätigt hat.
  2. Der Käufer erhält die Hardware mit vorinstallierter Software, bestehend aus den spezifischen Algorithmen und Dateninhalten, und einer Software as a Service (SAAS) zur Nutzung im Zusammenspiel mit der eigenen Hardware des Käufers. Vor Ablauf der Lizenzdauer kann der Käufer eine Erweiterung der Softwarelizenz erwerben, die sich nur auf die jeweils ausdrücklich genannten Softwarekomponenten bezieht. Bei einer Verlängerung der Softwarelizenz nach Ablauf der Lizenzdauer können Einrichtungs- und Supportkosten anfallen, die dem Käufer vor Durchführung der Verlängerung mitgeteilt werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Überlassung der Quellcodes.
  3. Wenn Hardware mit vorinstallierter Software erworben wird, beginnt die Lizenzlaufzeit mit der Übergabe der Hardware an den Käufer. Andernfalls beginnt die Lizenzlaufzeit ab dem Zeitpunkt, an dem die Software von SCOLIA über einen Webservice zur Verfügung gestellt wird.
  4. Die Hardware umfasst drei Kameras (eine in jedem Arm des Aufbaus), die alle Bilder der Dartscheibe an die Verarbeitungseinheit senden. Die Bilder verlassen die Verarbeitungseinheit nur in den folgenden drei Fällen:
    • Bei nicht erfolgreicher Systemkalibrierung können die Bilder auf den SCOLIA-Servern zur weiteren Bearbeitung und Fehlerbehebung gespeichert werden.
    • Während der Feinabstimmung der Kameraausrichtung können die Bilder auch an die Client-Webanwendung gestreamt werden. In diesem Fall werden die Bilder nicht auf den SCOLIA-Servern gespeichert, sondern nur über die SCOLIA-Server von der Verarbeitungseinheit an die Client-Webanwendung weitergeleitet.
    • Zu Zwecken der Fehlersuche kann das SCOLIA-Personal die Bilder auch streamen, um unregelmäßiges Verhalten eines Systems festzustellen. Die Bilder werden nur über die SCOLIA-Server von der Verarbeitungseinheit an die Client-Webanwendung weitergeleitet.

Abschnitt 4 - Rechte des Käufers an der Software

  1. Die Software (spezifische Algorithmen und Dateninhalte) ist gesetzlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle anderen Nebenrechte an der Software und an allen anderen Gegenständen, die SCOLIA dem Käufer im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zur Verfügung stellt, gehören ausschließlich SCOLIA, sofern SCOLIA Inhaber dieser Rechte ist.
  2. Der Käufer ist nur berechtigt, die Software zur Verarbeitung seiner eigenen Daten in seiner eigenen Einrichtung für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Unter ‘eigener Einrichtung’ ist die Einrichtung des Käufers und seiner angegebenen Mitarbeiter zu verstehen. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig, es sei denn, SCOLIA hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Der Käufer muss für angemessene Schutzmaßnahmen sorgen und darf nicht zulassen, dass die Software kopiert, vervielfältigt oder zurückentwickelt wird.
  3. Erfolgt die Aktualisierung der Software über einen Datenträgertausch, so hat der Käufer den unbenutzten Datenträger unverzüglich nach dem Tausch auf seine Kosten an SCOLIA zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Hat SCOLIA bis zum Datum des nächsten Updates keinen Datenträger vom Käufer erhalten, trägt der Käufer die Kosten für den neuen Datenträger.

Abschnitt 5 - Lieferfrist

  1. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart oder von SCOLIA bei der Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Sofern SCOLIA verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die SCOLIA nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird SCOLIA den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware oder Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist SCOLIA berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird von SCOLIA unverzüglich erstattet.

Abschnitt 6 - Lieferung/Leistung und Risikoübergang

  1. Die Lieferung/Leistung erfolgt ab dem Sitz von SCOLIA, der auch der Erfüllungsort ist. Soweit nicht anders vereinbart, ist SCOLIA berechtigt, die Form der Versendung selbst zu bestimmen (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung).
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf SCOLIA über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Abschnitt 7 - Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von SCOLIA, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Versandhandelskäufen (§ 6 Abs. 1) gehen Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben zu Lasten des Käufers. Jede Partei trägt ihre eigenen Bankspesen.
  3. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar netto ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung der Ware und Erhalt der Rechnung durch den Käufer. Anstelle einer Rechnung kann SCOLIA auch eine elektronische Rechnung erstellen, die per E-Mail versendet werden kann.
  4. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Für die Dauer des Verzuges wird der Kaufpreis mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Abschnitt 8 - Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich SCOLIA das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat SCOLIA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von SCOLIA stehenden Waren erfolgen.
  3. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht in irgendeiner Weise verändern.

9 - Mängelansprüche des Käufers

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder - bei Fehlen einer Vereinbarung - für die gewöhnliche Verwendung. Sie erfüllt das Kriterium der Praxistauglichkeit und hat eine für Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die auf Mängel der Hardware des Bestellers, Umweltbedingungen, Bedienungsfehler oder ähnliche Ursachen zurückzuführen ist, stellt keinen Softwaremangel dar. Geringfügige Qualitätsminderungen bleiben unberücksichtigt.
  3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei oder nach der Untersuchung ein Mangel, so ist SCOLIA hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Die Anzeige gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware erfolgt. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Auch hier genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, so haftet SCOLIA nicht für die nicht angezeigten Mängel.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann SCOLIA nach eigener Wahl zunächst den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung).
  5. Der Käufer hat SCOLIA ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, die geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen. Der Käufer wird SCOLIA bei der Analyse und Beseitigung des Mangels unterstützen, indem er die auftretenden Probleme genau beschreibt und SCOLIA umfassend informiert. SCOLIA kann den Mangel nach eigener Wahl vor Ort oder in den eigenen Geschäftsräumen beheben. Bei fehlerhafter Software kann SCOLIA auch eine Fernwartung durchführen. Zu diesem Zweck wird der Käufer SCOLIA den Zugriff auf die Hardware ermöglichen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an SCOLIA zurückzugeben.
  6. Der Käufer hat alle mit der Nacherfüllung verbundenen Mehrkosten zu tragen, wenn er die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient hat. SCOLIA kann vom Käufer Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn kein Fehler in der Software oder in der Hardware gefunden wird oder wenn der Käufer SCOLIA nicht vor Beginn der Fehlersuche detailliert über alle Änderungen informiert oder wenn SCOLIA vom Käufer vorgenommene Änderungen rückgängig machen muss, um die Funktionsfähigkeit der Software wiederherzustellen. Bei einer vermuteten Fehlfunktion der Software kann der Support in der Regel nur dann geleistet werden, wenn der Käufer bereits alle von SCOLIA bereitgestellten Updates eingespielt hat.
  7. Wenn das “Garantiesiegel” von SCOLIA auf der Hardware nicht mehr intakt ist, erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber SCOLIA bezüglich der Hardware.
  8. Wurde eine Hardware durch den Käufer verändert, kann SCOLIA die Fehlersuche an der Software jederzeit abbrechen, wenn der Verdacht besteht, dass der Fehler auf die Veränderung der Hardware zurückzuführen ist. In diesem Fall muss der Käufer die Änderung rückgängig machen und die Hardware auf eigene Kosten an SCOLIA schicken, um ein neues Siegel zu erhalten (kostenpflichtiges Siegel). Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung des Geräts.
  9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  10. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 10; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Abschnitt 10 - Haftung

  1. SCOLIA haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet SCOLIA nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, wenn Ansprüche nach der EU-Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) geltend gemacht werden,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von SCOLIA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Ersatz von Folgeschäden - d.h. Schäden, die nicht durch die mangelfreie Nacherfüllung beseitigt werden und die an anderen Sachen als der Ware selbst entstanden sind, z.B. ein durch den Mangel verursachter Betriebsausfall - ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 gelten nicht, wenn SCOLIA einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  3. SCOLIA übernimmt keine Haftung für Datenverluste auf Seiten des Käufers.

Abschnitt 11 - Verjährung

Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Hard- und/oder Software. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Abschnitt 12 - Nichtweitergabe von Informationen

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen vor oder während der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten Informationen (schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise, direkt oder indirekt) - insbesondere Informationen technischer, kaufmännischer oder finanzieller Art einschließlich aller Unterlagen und Know-how - auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich ferner, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Form zugänglich zu machen, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Zugang Dritter zu diesen Informationen zu verhindern, und sie nur denjenigen Arbeitnehmern und/oder Vertretern oder Auftragnehmern zugänglich zu machen, die sich ebenfalls zur Einhaltung der vorgenannten Geheimhaltungspflicht verpflichtet haben, und zwar auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, sofern die Informationen als “vertraulich” oder beschrieben als “vertraulich”wenn sie mündlich weitergegeben werden, es sei denn, die betreffenden Informationen waren vor ihrer Weitergabe allgemein bekannt oder werden nach ihrer Weitergabe ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt, oder die Informationen befanden sich bereits vor ihrer Weitergabe im Besitz der empfangenden Partei, oder sie wurden oder werden rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung erlangt, oder die weitergebende Partei hat schriftlich auf diese Geheimhaltungsverpflichtung verzichtet.
  2. SCOLIA verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach erfolgreicher Lieferung der Dienstleistung/des Produkts kann SCOLIA den Käufer als Referenzkunden benennen.

Abschnitt 13 - Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen SCOLIA und dem Käufer unterliegen dem ungarischen Recht, unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Gesetze, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher - und internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von SCOLIA in Szeged, Ungarn.

Abschnitt 14 - Eingeschränkte Standard-Garantie

  1. SCOLIA Technologies Ltd. (“SCOLIA”) garantiert dem Erstkäufer seiner Produkte, dass die Produkte bei normalem und ordnungsgemäßem Gebrauch für den Zeitraum von einem (1) Jahr ab Kaufdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
  2. SCOLIA repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle Produkte, die während dieser Garantiezeit Werksfehler aufweisen, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen und Verpflichtungen:
    • Diese Garantie gilt nur für ein neues Produkt, das über autorisierte Vertriebskanäle verkauft wird.
    • Alle Arbeiten im Rahmen der Garantie müssen von SCOLIA oder einem autorisierten SCOLIA-Händler durchgeführt werden.
    • Alle zurückgesandten Produkte müssen frachtfrei an unsere Adresse gesandt werden, und SCOLIA sendet die Produkte per Landfracht an den Kunden zurück. Etwaige Expeditgebühren oder zusätzliche Frachtkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    • Jeder Versuch, das Produkt in irgendeiner Weise zu reparieren, zu warten oder zu verändern, führt zum Erlöschen dieser Garantie.
    • Diese Garantie gilt nicht bei Unfällen, Missbrauch, unsachgemäßem Gebrauch, Kontakt mit Flüssigkeiten, unsachgemäßer Installation, unbefugten Reparaturen, Manipulationen, Modifikationen, Feuer, Erdbeben oder Schäden durch andere äußere Einflüsse - einschließlich Schäden, die durch vom Benutzer austauschbare Teile verursacht wurden.
  3. Diese Garantie ist nicht gültig:
    • a) auf Verschleißteile wie Kabel, externe Netzteile, Teile, die als Zubehör zu einem System aufgeführt sind, oder andere Teile, deren Funktion mit der Zeit nachlässt, es sei denn, ein Ausfall ist auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen;
    • b) für kosmetische Schäden oder Mängel, die durch normale Abnutzung oder Alterung des Produkts entstehen;
    • c) für Schäden, die durch die Verwendung mit Nicht-SCOLIA-Produkten verursacht werden;
    • d) für Schäden, die durch den Betrieb des Produkts außerhalb der von SCOLIA beschriebenen zulässigen oder vorgesehenen Verwendungszwecke oder Umgebungen verursacht werden;
    • e) für Schäden, die durch Wartungsarbeiten verursacht wurden, die nicht von einem Vertreter von SCOLIA oder einem autorisierten SCOLIA-Händler durchgeführt wurden;
    • f) auf ein Produkt oder ein Teil, das ohne die schriftliche Genehmigung von SCOLIA verändert wurde;
    • g) für Schäden, die durch abprallende Pfeile am SCOLIA-Produkt verursacht werden;
    • h) wenn eine SCOLIA-Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
  4. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf andere Geräte, Apparate, Fahrzeuge, Flugzeuge oder Wasserfahrzeuge, an denen dieses Produkt angebracht oder angeschlossen werden kann.
  5. DAS VORSTEHENDE IST IHR EINZIGER RECHTSBEHELF BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN ODER MÄNGELN. SCOLIA TECHNOLOGIES LTD. HAFTET WEDER UNTER DIESER NOCH UNTER EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, NOCH FÜR INSTALLATIONS- ODER AUSBAUKOSTEN ODER ANDERE SERVICEGEBÜHREN. DIESE GARANTIE TRITT AN DIE STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DIE HIERMIT AUSGESCHLOSSEN WERDEN. SOWEIT DIESER AUSSCHLUSS NICHT RECHTLICH DURCHSETZBAR IST, IST DIE DAUER SOLCHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF EIN (1) JAHR AB KAUFDATUM BESCHRÄNKT. EINE KLAGE WEGEN VERLETZUNG DER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE KANN NACH EINEM (1) JAHR AB KAUFDATUM NICHT MEHR ERHOBEN WERDEN.
  6. Vorbehaltlich der Bedingungen und Einschränkungen dieser eingeschränkten SCOLIA Standard-Garantie deckt diese Garantie jedes neue, abgedeckte Produkt ab, das sich innerhalb der geltenden Garantiezeit als defekt erweist. SCOLIA behält sich das Recht vor, das angeblich defekte Produkt zu untersuchen, um festzustellen, ob diese eingeschränkte Standardgarantie von SCOLIA anwendbar ist, wobei die endgültige Entscheidung über die Garantieabdeckung ausschließlich bei SCOLIA liegt. Wenn SCOLIA feststellt, dass die Garantie gilt, behält sich SCOLIA das Recht vor, ein abgedecktes Produkt oder einen Teil davon nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn das Produkt Bedingungen ausgesetzt war, die eine Garantieabdeckung ausschließen, wird der Kunde darüber informiert. Der Kunde kann dann eine kostenpflichtige Reparatur oder eine andere Art der Entsorgung des Produkts genehmigen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Garantie erlischt diese eingeschränkte Standardgarantie von SCOLIA automatisch, wenn Sie Ihr abgedecktes Produkt verkaufen oder anderweitig das Eigentum daran übertragen.

Abschnitt 15 - Schlussbestimmungen

  1. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als unwirksam erweisen, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. SCOLIA behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu modifizieren. Bestimmungen, die nicht von den Änderungen oder Ergänzungen betroffen sind, bleiben in Kraft.

Zuletzt aktualisiert: Juni, 2019