Änderung der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für FLEX

Dieses Dokument (im Folgenden als ‘Änderung’.’ oder ‘Vereinbarung’) ist eine Änderung des Endbenutzer-Lizenzvertrags (im Folgenden als ‘EULA’.’). Die EULA bleibt gültig und in Kraft, ergänzt durch die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen.

  1. DEFINITIONEN

Die Begriffe, die in diesem EULA ohne spezifische Definition mit großen Anfangsbuchstaben verwendet werden, haben die unten angegebene Bedeutung:

‘Gast-Benutzer’.’ ist eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine andere Einrichtung, die nicht auf der Website registriert ist.

‘Lizenznehmer’ oder ‘Nutzer’ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Einrichtung, die die Website im Rahmen dieser EULA nutzt oder einen Zugang zu ihr beantragt und sich auf der Website registriert.

‘Website’.’ ist die Website, die über die Website https://game.scoliadarts.com Link.

‘Produkt’ ist eine von Scolia Technologies Ltd. bereitgestellte Hardware mit vorinstallierter Software, die aus den spezifischen Algorithmen und Dateninhalten besteht, und einer Software als Dienst, der zusammen mit der Hardware genutzt werden kann.

‘Bezahlte Dienstleistungen’.’ sind Softwarefunktionen des Produkts, die gegen eine Gebühr genutzt werden können. Die Gebühr kann auf einem Abonnement basieren (wiederkehrende Gebühr) oder eine einmalige Zahlung sein, je nach kostenpflichtigem Dienst. Kostenpflichtige Dienste werden in separaten Dokumenten beschrieben, die Sie unter folgender Adresse finden können https://scoliadarts.com/paid-services/

‘Software’.’ bezeichnet jede von Scolia Technologies Ltd. gelieferte Software (unabhängig davon, ob sie als Download oder als Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird), jedes Tool, Dienstprogramm, jede Dokumentation oder Ähnliches, einschließlich aller Überarbeitungen, Updates oder Upgrades, die Scolia Technologies Ltd. dem Endnutzer zu den im EULA und in diesem Nachtrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellt.

  1. UMFANG DER FLEX-LIZENZ
  • Die Lizenz tritt mit dem Kauf durch den Lizenznehmer in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien gültig.
  • Die Software kann als Abonnementlizenz lizenziert werden, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich (alle 12 Monate) erneuert werden muss.
  • Eine Subskriptionslizenz gibt dem Lizenznehmer das Recht, die Software (die aktuelle oder jederzeit die neueste Version) einen (1) Monat, ein Quartal (3 Monate) oder ein (1) Jahr ab Kaufdatum zu nutzen. Der Scolia FLEX Plan bestimmt, welche Optionen verfügbar sind. Wird die Subskriptionslizenz nicht verlängert, hat der Lizenznehmer das Recht, die Software mit eingeschränktem Zugang, wie im Scolia FLEX Plan beschrieben, zu nutzen.
  • Eine Abonnementlizenz wird automatisch verlängert, es sei denn, der Lizenznehmer hat sie gekündigt. Die Bedingungen für die Kündigung sind in Kapitel 9 beschrieben.
  • Einzelheiten zum Scolia FLEX Plan finden Sie unter https://scoliadarts.com/flex/
  • Bei der Software handelt es sich um ein Standardprodukt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers, sicherzustellen, dass die Funktionen der Software die Anforderungen und Erwartungen des Lizenznehmers erfüllen.
  • Das Recht des Lizenznehmers, die Software zu nutzen, setzt voraus, dass der Lizenznehmer die Bedingungen des EULA und dieses Nachtrags akzeptiert hat. Eine Lizenz gibt dem Lizenznehmer das Recht, die Software für ein physisches Produkt zu nutzen.
  1. VERWENDUNG DER SOFTWARE MIT DEN ONLINE-DIENSTEN VON SCOLIA TECHNOLOGIES LTD.
  • Einige Anwendungen der Software erfordern, dass die Software einen oder mehrere Online-Dienste der Cloud-Computing-Plattform Google Cloud (oder anderer Cloud-Computing-Plattformen) nutzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Scolia Technologies Ltd. nicht für Ausfallzeiten oder andere Unterbrechungen des Dienstes verantwortlich ist, die mit Google Cloud (oder anderen Cloud Computing Plattformen) zusammenhängen und/oder anderweitig außerhalb der Kontrolle von Scolia Technologies Ltd. liegen.
  • Bei der Nutzung des Online-Angebots von Scolia Technologies Ltd. werden Daten zum und vom Dienst übertragen. Diese Daten werden von Scolia Technologies Ltd. gespeichert oder protokolliert. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Scolia Technologies Ltd. im Rahmen von Supportfällen, präventiver Fehlersuche, Fehlerkorrekturen oder anderen Aktivitäten zur Gewährleistung eines stabilen Betriebs der Online-Dienste von Scolia Technologies Ltd. auf die Daten zugreifen kann. Scolia Technologies Ltd. kann Telemetriedaten über die Nutzung der Software zu Leistungs-, Optimierungs-, Verbesserungs- und Statistikzwecken sammeln.
  1. UPDATES
  • Scolia Technologies Ltd. wird sich nach besten Kräften bemühen, die Software weiterzuentwickeln, einschließlich der Korrektur von Fehlern und Unzulänglichkeiten, und nach eigenem Ermessen die Software zu ändern, um sie mit neuen Versionen von Standardsoftware Dritter kompatibel zu machen.
  • Abonnement-Lizenz: Beim Erwerb einer Abonnementlizenz für die Software ist eine Update-Gebühr in der Abonnementlizenz enthalten, so dass der Lizenznehmer Zugang zu relevanten Updates hat.
  • Der Lizenznehmer erkennt an, dass Aktualisierungen der Software möglicherweise nicht mit der kundenspezifischen Hardware des Lizenznehmers, Add-Ons, Software von Drittanbietern oder kundenspezifischen Anpassungen oder Änderungen funktionieren.
  1. UNTERSTÜTZUNG
  • Scolia Technologies Ltd. ist der erste Ansprechpartner des Lizenznehmers in allen die Software betreffenden Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Support.
  • Scolia Technologies Ltd. bietet dem Lizenznehmer Online-Support an.
  • Supportanfragen, die sich nicht auf Fehler beziehen, die in der aktuellsten Version der Software reproduzierbar sind und die nicht elektronisch beantwortet werden können oder die ein ausführlicheres Gespräch oder eine Besprechung erfordern, werden als Feature Requests betrachtet.
  1. ZUSTELLUNG
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Scolia Technologies Ltd. zu verleihen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, zu übertragen oder anderweitig abzutreten. Eine Abtretung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Scolia Technologies Ltd. nicht zulässig. Als Abtretung gilt auch die Übertragung oder Übernahme im Zusammenhang mit einer Fusion, Spaltung, Ausgliederung und ähnlichen Ereignissen oder Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Unternehmensgruppe, zu der der Lizenznehmer gehört.
  • Überträgt der Lizenznehmer die Software im Widerspruch zu den obigen Bestimmungen, kann Scolia Technologies Ltd. diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
  • Scolia Technologies Ltd. kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abtreten.
  1. VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER
  • Scolia Technologies Ltd. sichert zu und gewährleistet, dass sie das Recht hat, dem Lizenznehmer eine Lizenz für die Software einschließlich der Dokumentation zu erteilen, und dass Scolia Technologies Ltd. über die erforderlichen Rechte, Titel und Lizenzen verfügt, um dem Lizenznehmer die Ausübung aller in diesem Nachtrag vorgesehenen Rechte zu ermöglichen, und dass die Software keine in Ungarn gültigen und durchsetzbaren Rechte Dritter verletzt.
  • Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer geltend, die Software verletze Rechte Dritter, so hat der Lizenznehmer Scolia Technologies Ltd. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und Scolia Technologies Ltd. übernimmt die Verteidigung gegen den Anspruch. Die Scolia Technologies GmbH übernimmt auf ihre Kosten die volle Kontrolle über alle Verfahren, die sich aus einer Verletzung von Rechten Dritter ergeben.
  • Erhält der Lizenznehmer Kenntnis von einer Verletzung oder möglichen Verletzung der Software, hat er Scolia Technologies Ltd. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  1. GELIEFERT “WIE BESEHEN”
  • Die Software und die zugehörige Dokumentation werden ohne Mängelgewähr und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung der Software ergibt, verbleibt beim Lizenznehmer.
  • Die unter dieser Änderung gelieferte Software ist ein Standardprodukt, und der Lizenznehmer ist sich bewusst, dass kein Softwareprodukt in allen Situationen und Kombinationen fehlerfrei ist.
  • Scolia Technologies Ltd. haftet nicht für allfällige Mängel. Dieser Vertrag enthält weder eine Mängelgewährleistung noch eine Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck.
  • Der Lizenznehmer hat Scolia Technologies Ltd. unverzüglich nach Entdeckung eines reproduzierbaren Fehlers oder Mangels zu benachrichtigen. Bei der Benachrichtigung muss der Lizenznehmer den Fehler oder Mangel genau bezeichnen.
  • Scolia Technologies Ltd. wird sich nach besten Kräften bemühen, Fehler und Mängel zu beheben, die in der jeweils neuesten Version der Software reproduzierbar sind.
  • Der tatsächliche Umfang und das Verfahren zur Behebung von Fehlern oder Mängeln liegt im freien und unabhängigen Ermessen der Scolia Technologies GmbH, die wesentliche Fehler und Mängel durch Überlassung eines Updates der Software beheben kann. Nicht wesentliche Fehler und Mängel werden von Scolia Technologies Ltd. in dem Umfang behoben, den Scolia Technologies Ltd. für erforderlich hält.
  1. KÜNDIGUNG
  • Der Lizenznehmer kann diese EULA jederzeit für die Zukunft kündigen, indem er die Nutzung der Software einstellt und seinen Abonnementplan fristgerecht kündigt. Durch die Kündigung des Abonnements wird der Abonnementplan zum Ende der Abonnementperiode beendet. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Lizenzgebühr.
  • Für den Fall, dass der Lizenznehmer eine der Bedingungen des EULA und dieses Nachtrags nicht einhält, kann Scolia Technologies Ltd. das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Nach einer solchen Kündigung ist der Lizenznehmer nicht mehr in der Lage, die Software zu nutzen. Der Lizenznehmer hat bei einer solchen Kündigung keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr.
  1. HAFTUNG DES LIZENZNEHMERS
  • Auf Vertragsverletzungen durch den Lizenznehmer sind die allgemeinen Regeln des ungarischen Rechts anwendbar. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EULA und dieser Änderung, ist Scolia Technologies Ltd. berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
  • Scolia Technologies Ltd. lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf (i) Defekte und Fehler, die nicht mit der Software zusammenhängen, sondern auf externe Faktoren zurückzuführen sind, einschliesslich anderer Softwareprodukte des Lizenznehmers, (ii) Handlungen oder Unterlassungen der Partner von Scolia Technologies Ltd. (iii) die Interaktion zwischen der Software und jeder anderen Hardware- und/oder Softwareumgebung und -organisation am Standort des Lizenznehmers oder an einem entfernten Standort, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hosting- oder Datenzentren (iv) Fehler, Defekte und Untauglichkeit von Standardprodukten Dritter, die von Scolia Technologies Ltd. geliefert werden (v) Änderungen und/oder Modifikationen der Software durch den Lizenznehmer und (vi) die Kompatibilität zwischen der Software und neuen Versionen, Updates usw. der Software von Drittanbietern.
  • Scolia Technologies Ltd. haftet in keiner Weise für Umstände, die mit der Nichterfüllung der Pflichten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit diesem Vertrag zusammenhängen. In keinem Fall haftet Scolia Technologies Ltd. für Schäden, die aus Datenverlust, entgangenem Gewinn oder Firmenwert oder anderen Folgeschäden resultieren. Die Haftung von Scolia Technologies Ltd. übersteigt unter keinen Umständen die vom Lizenznehmer im Rahmen des Vertrages gezahlte Lizenzgebühr.
  1. VALIDITÄT
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so soll diese(n) Bestimmung(en) dennoch im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, durchgesetzt werden, so dass die ursprüngliche Absicht der Parteien wiedergegeben wird. Solche Bestimmungen berühren nicht die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  1. GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG
  • Der vorliegende Vertrag unterliegt ungarischem Recht und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen mündlichen und schriftlichen Angebote und Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
  • Die Parteien werden sich nach Kräften bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben könnten, auf der Ebene der Führungskräfte beider Parteien gütlich beizulegen. Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vor dem Stadtgericht Szeged verhandelt.
  1. AUSLEGUNG
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages trennbar und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.